Häufig gestellte Fragen

Warum ein KFZ-Gutachten?

Um nach einem fremdverschuldeten Unfall den Schadensersatz in vollem Umfang geltend machen zu können, muss der Schaden durch einem unabhängigen Gutachter genau ermittelt werden.


Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Gutachter und Versicherung.


Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag reicht in den seltensten Fällen aus. Dieser berücksichtigt beispielsweise keinen Nutzungsausfall und keine Wertminderung. Ebenso berechnen viele Werkstätten eine Bearbeitungsgebühr für einen abgelehnten Kostenvoranschlag, diese werden nicht von der Versicherung übernommen.


Warum R&S Gutachten?

Aufgrund unser langjährigen Erfahrung im Bereich der Gutachten und unserer individuellen Unterstützung und Flexibilität sind wir ein starker Partner an Ihrer Seite.


Wer übermittelt das Gutachten an die Versicherung?

Die Übermittlung des Gutachtens an die Versicherung des Unfallgegners kann durch Sie selbst veranlasst werden. Wir empfehlen jedoch aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, einen Anwalt einzuschalten und die Schadensregulierung mit der Versicherung über den Anwalt abzuwickeln. Die Anwaltskosten rechnet der Anwalt separat mit der Versicherung ab. Diese fallen nicht auf Sie zurück.